Laut Bundesinfektionsschutzgesetz sind die Zahlen des Robert-Koch-Instituts maßgeblich für die Festlegung, ob eine Kommune unter die Regelungen nach der Bundesnotbremse oder unter die Landesverordnung fällt. Die Zahlen im Dashboard werden direkt aus den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts generiert. Die Gauss Friends haben auf die Aktualität der Daten und deren Richtigkeit keinen Einfluss.
Schutz- und Hygienekonzept für die Aktivitäten der Gauss Friends
- Mund-Nasen-Bedeckungen
- Alle Besucher*innen müssen eine medizinische oder FFP2- ähnliche Maske (z.B. KN95, KF94, N95…)beim Eintreten und Verlassen des Gauss Hauses tragen.
- Die Mund-Nasen-Bedeckung darf abgenommen werden, solange man an einem Platz sitzt.
- Handhygiene: Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Handdesinfektion im Eingangsbereich.
- Steuerung und Reglementierung des Besucherverkehrs
- Kontaktdatenerhebung gemäß § 5 der Corona-VO in elektronischer Form bzw. im Einzelfall in Papierform und Prüfung bei begründeten Zweifeln auf Plausibilität durch Auffordern der Vorlage eines Personalausweises.
- Zutritt nur mit einer vollständigen Covid-19 Impfung oder Genesungsnachweis (positiver PCR-Test, min. 28 Tage und max. 6 Monate alt) UND einem tagesaktuellen negativen Covid-Testergebnis oder Auffrischungsimpfung.. Die maximale Personenanzahl im Gauss Haus orientiert sich nach den Warnstufen der Landesregierung.
- Hygienemaßnahmen für das Info-Point
- Beschränkung der Personenanzahl auf maximal drei Personen im Info-Point-Bereich (z.B. 1 Berater*in + zwei Ratsuchende oder 2 Berater*innen + 1 Ratsuchende)
- Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Handdesinfektion am Tisch. Regelmäßige Lüftung und Desinfektion des Info-Points.
- Sonstige Maßnahmen
- Belüftung der Räumlichkeiten.
- Regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden.
- Beschränkung der gleichzeitigen Toilettennutzung auf eine Person pro Toilette.