Krankenversicherung

Muss ich eine deutsche Krankenversicherung abschließen?

Wenn du zu einer dieser Gruppen gehörst, musst du in Deutschland gesetzlich krankenversichert sein:

  • Auszubildende und Studierende (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Arbeitnehmer*innen, deren Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt
  • Bezieher*innen von Arbeitslosengeld

Wer bereits in einem EU-Staat versichert ist, muss sich nicht in Deutschland versichern. Du kannst direkt mit deiner EHIC (European Health Insurance Card) zu einem Arzt gehen. 

Geltungsbereich der EHIC: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Ungarn, UK, Zypern.

Folgende Länder haben auch ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland: Bosnien-Herzegowina (BH6), Kroatien (D/HR111), Mazedonien (D/RM111), Montenegro (Ju 6), Serbien (DE 111 SRB), Türkei (A/T11) oder Tunesien (A/TN11).


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